Die privaten Krankenversicherer (PKV) beteiligen sich an der Förderung ambulanter Hospizdienste. Das sieht ein Vertrag vor, den der PKV-Verband mit den Hospizverbänden auf Bundesebene geschlossen hat.
Wie können Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung optimal versorgt werden? Eine Antwort darauf liefert die erste S3-Leitlinie zur palliativmedizinischen Versorgung, die das Leitlinienprogramm Onkologie vorgelegt hat.