Zwei Tage nimmt sich der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts Zeit, sich eine Meinung über das 2015 in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz zu bilden. Der Ausgang ist ungewiss.
Wie stark gefährdet die Tarifpluralität das Gemeinwohl und wie aufwendig ist es für Arbeitgeber, mit mehreren Gewerkschaften im gleichen Betrieb unterschiedliche Tarifverträge zu verhandeln? Das waren zwei Fragen, die