Recht Zulage für Nachtarbeit darf nicht gepfändet werden Zulagen für Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie für Nachtarbeit sind unpfändbar (Az.: 10 AZR 859/16). Das gilt, soweit sie der Höhe nach 'üblich' sind, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. 25.08.2017