© Chainarong Prasertthai / Getty I BundesarbeitsgerichtUrteil: Ärztlicher Hintergrund gilt nicht als BereitschaftsdienstLaut Bundesarbeitsgericht haben Ärzte auch dann keinen Anspruch auf bessere Vergütung, wenn es bei Hintergrunddiensten vermehrt zu Arbeitseinsätzen kommt.26.03.2021