Betriebsrenten-Urteil Keine Corona-Sonderzahlung für Betriebsrentner einer Ärztekammer Tarifvereinbarungen dürfen eine Corona-Sonderzahlung auf aktiv Beschäftigte begrenzen: Das urteilte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Falle eines Betriebsrentners der Ärztekammer Nord. 07.06.2023
© Sven Bratulic Kommentar zur innerärztlichen TarifpolitikKV Berlin, übernehmen Sie!Medizinbetriebe konkurrieren zunehmend um ärztliche Fachkräfte. Eine Chance auf den ersten ambulanten Tarifvertrag.06.06.2023