Betriebsrenten-Urteil
Keine Corona-Sonderzahlung für Betriebsrentner einer Ärztekammer
Tarifvereinbarungen dürfen eine Corona-Sonderzahlung auf aktiv Beschäftigte begrenzen: Das urteilte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Falle eines Betriebsrentners der Ärztekammer Nord.