Das Bundesarbeitsgericht hat eine Regelung im Haustarif des Kuratoriums für Dialyse und Nierentransplantation (KfH) für unzulässig erklärt. Das Grundsatzurteil betrifft nach Einschätzung der BAG-Präsidentin sehr viele Tarifverträge.
Wie zuvor angekündigt, sind die MB-Mitglieder nach fünf ergebnislosen Verhandlungsrunden mit den kommunalen Arbeitgeberverbänden zu einer Urabstimmung über Arbeitskampfmaßnahmen aufgerufen.
Die Tarifverhandlungen für die Medizinischen Fachangestellten sind beendet. Der neue Mantel- und Gehaltstarifvertrag soll zum 1. Januar in Kraft treten.