Abschluss

Einigung im MFA-Tarifstreit

Die Tarifverhandlungen für die Medizinischen Fachangestellten sind beendet. Einzelheiten sind noch nicht bekannt, der neue Mantel- und Gehaltstarifvertrag soll zum 1. Januar in Kraft treten.

Veröffentlicht:
Geldmünzen und Geldscheine liegen auf einem Tisch.

„Es ist uns gelungen, die MFA-Gehälter anschlussfähig an die Gehaltsentwicklung in anderen Gesundheitsfachberufen zu halten“, kommentierte AAA-Vorsitzender Bodendieck die Tarifeinigung.

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Berlin/Bochum. Im Streit um die Gehälter bei den Medizinischen Fachangestellten haben sich der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/ Medizinischen Fachangestellten (AAA) geeinigt. Das teilten die Parteien am Montag mit.

Über das Ergebnis wurde Stillschweigen bis zum Ende der Erklärungsfrist am 13. Dezember vereinbart. Sofern die Tarifkommissionen bis zu diesem Termin zustimmten, könne der neue Mantel- und Gehaltstarifvertrag zum 1. Januar 2025 in Kraft treten, heißt es. Die Ergebnisse wollen die Tarifpartner nach dem Ende der Erklärungsfrist bekannt geben.

Hannelore König, vmf-Präsidentin, erklärt: „Der Handlungsbedarf insbesondere bei den MFA-Gehältern und bei den Ausbildungsvergütungen wurde von beiden Tarifpartnern gesehen, sodass die Mitglieder der Verhandlungskommissionen konstruktiv nach Lösungen gesucht und diese gefunden haben. Dies gilt auch für die Änderungen im Manteltarifvertrag.“

Zunehmende Tarifbindung

Der Vorsitzende der AAA, Erik Bodendieck, sieht einen an den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen orientierten maßvollen Abschluss. „Es ist uns gelungen, ein für beide Seiten angemessenes und akzeptables Ergebnis zu erzielen und die MFA-Gehälter anschlussfähig an die Gehaltsentwicklung in anderen Gesundheitsfachberufen zu halten. Damit unterstreichen wir einmal mehr unsere Wertschätzung der Leistungen der Medizinischen Fachangestellten in der ambulanten Versorgung“.

Erfreut zeigen sich beide Seiten im Hinblick auf die zunehmende Tarifbindung über die Arbeitsverträge. Der vmf hatte dies im Vorfeld der Verhandlungen in einer Onlineumfrage ermittelt und die Ergebnisse in der Tarifverhandlung vorgestellt. (kaha)

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Kommentare
Dr. Andreas Rahn 02.12.202414:48 Uhr

"und die MFA-Gehälter anschlussfähig an die Gehaltsentwicklung in anderen Gesundheitsfachberufen": gilt das auch für die ärztlichen Praxisinhaber?

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