Während sich im Streit um die Reform der GOÄ zwischen der Bundesärztekammer und der privaten Krankenversicherung eine vorsichtige Annäherung der bislang konträren Standpunkte um eine vertragliche Ausgestaltung der Privathonorare abzeichnet, könnte eine einvernehmliche Lösung vor allem an der Beihilfe scheitern.