Wenn eine Kassenmitarbeiter Versicherten das Blaue vom Himmel verspricht, muss die Krankenkasse dafür geradestehen, hat ein Oberlandesgericht entschieden. Allerdings gibt es Grenzen.
Wer in das Arbeitslosengeld II abrutscht, muss Federn lassen - auch bei der PKV, wie jetzt das Bundessozialgericht entschieden hat. Schlimmstenfalls sogar mit dauerhaften Auswirkungen.