Direkt zum Inhaltsbereich

PKV

Für Hartz-IV-Empfänger nur Basistarif

Wer in das Arbeitslosengeld II abrutscht, muss Federn lassen - auch bei der PKV, wie jetzt das Bundessozialgericht entschieden hat. Schlimmstenfalls sogar mit dauerhaften Auswirkungen.

Veröffentlicht:
Das rollt der Euro.

Das rollt der Euro.

© dpa

KASSEL. Privat krankenversicherte Hartz-IV-Empfänger müssen ihren über den Basistarif hinausgehenden Versicherungsschutz generell aufgeben.

Eine Ausnahme gibt es auch dann nicht, wenn sie später voraussichtlich nie wieder in ihren alten Tarif zurückkommen, wie das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem Urteil entschied.

Der heute 55-jährige Kläger war früher als Journalist abhängig beschäftigt und ist seit 1976 privat krankenversichert. Er wurde arbeitslos und war ab Mai 2010 auf Hartz IV angewiesen.

Für seine Krankenversicherung bezahlte ihm das Jobcenter Landkreis Heilbronn den halben Basistarif - 285 Euro im Monat. Die Leistungen der privaten Krankenversicherer im Basistarif entsprechen etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Für Hartz-IV-Empfänger müssen die Jobcenter für diese Absicherung nur den halben Regelbeitrag bezahlen.

Der Journalist verlangte nun, das Jobcenter müsse seinen vollen Beitrag von - mit Pflegeversicherung - 518 Euro übernehmen. Wenn er diesen guten und günstigen Tarif verlasse, könne er wegen inzwischen bestehender Krankheiten nie wieder in diesen Tarif zurück.

Wie nun das BSG entschied, haben privat krankenversicherte Hartz-IV-Empfänger aber generell nur Anspruch auf Leistungen, die denen der gesetzlich Versicherten entsprechen.

Für die Übernahme weitergehender Kosten gebe es keine rechtliche Grundlage. Dies sei auch zumutbar und das menschenwürdige Existenzminimum bleibe gewährleistet, urteilten die Kasseler Richter. (mwo)

Urteil des Bundessozialgerichtes, Az.: B 14 AS 11/12 R

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Motivierende Gesprächsführung

Wie motiviere ich Patienten mit Depression zu Sport?

Arzt entwickelt MFA-Börse

So finden Praxisinhaber die MFA, die zu ihnen passt

Von DiGA bis Chatbot

Wie Dr. KI die rheumatologische Versorgung verbessert

Lesetipps
Ein Stapel mit vielen Büchern

© Frank Rumpenhorst/dpa

State-of-the-Art

Was in den Praxisempfehlungen und Leitlinien der DDG neu ist

Blick über die Schulter eines Trompeters, der ein Konzert spielt.

© Kitreel / Stock.adobe.com

Vielfalt der Musikermedizin

Ihr Patient ist Musiker? Was dann relevant werden könnte