Auch bei der PKV geht nicht jede Verordnung ungesehen durch. Arzneimittel werden jedoch selten für unnötig erachtet, wie sich am Beispiel der Halleschen Krankenversicherung zeigt.
Viele niedergelassene Ärzte kennen die Situation: Privatpatienten beschweren sich, weil der private Krankenversicherer die Kostenübernahme für bestimmte Leistungen ablehnt.