Vier große private Krankenversicherer bieten Angestellten mit Vorerkrankungen die Aufnahme an - allerdings müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein.
Wenn Angaben auf der Privatabrechnung fehlen, gibt es später nicht selten Ärger mit der Versicherung. Doch ein Verwaltungsgerichtshof hat Ärzte jetzt mehr Möglichkeiten eingeräumt. Ein Fachanwalt erklärt, was die Rechnung enthalten muss und was nachgereicht werden kann.