Wer auf einer Urlaubsreise erkrankt, sollte sich - wenn möglich - vor einer medizinischen Behandlung an die Notrufzentrale seiner Versicherung wenden. Andernfalls könnte er auf den Kosten der Behandlung sitzen bleiben, wie ein Urteil des Amtsgerichts München zeigt.
Mehr Tempo bei der Lösung der Berufshaftpflichtprobleme der Hebammen mahnen die Länder Berlin, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein an. Der Berliner Senat hat eine gemeinsame Bundesratsinitiative am Dienstag beschlossen.