Wen im Sommerurlaub doch einmal ein Tandem-Fallschirmsprung reizt, der geht bei einem Unfall nicht leer aus. Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) klarstellt, sind grundsätzlich auch Unfälle bei Extremsportarten über eine private Unfallversicherung abgesichert.