Hebammen

Haftpflichtprämien-Streit beigelegt

Die Auseinandersetzung um einen Ausgleich für steigende Haftpflichtprämien ist beendet: Die Hebammen nehmen das Angebot der Krankenkassen an - und verzichten auf das angekündigte Schiedsverfahren.

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Der Streit ist beigelegt und Einigung erzielt.

Der Streit ist beigelegt und Einigung erzielt.

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BERLIN. Der Streit um einen finanziellen Ausgleich für steigende Haftpflichtprämien der Hebammen ist zunächst beigelegt. Der Deutsche Hebammenverband (DHV) nimmt das aktuelle Angebot des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung an.

Das ursprünglich angekündigte Schiedsstellenverfahren wird nach Angaben des Deutschen Hebammenverbandes nicht beantragt. Konkret heißt das, dass der ohnehin vorgesehene Kostenausgleich von 1,9 Millionen Euro um weitere 600.000 Euro aufgestockt wird.

Im Juli nächsten Jahres wird dieser vorübergehende Ausgleich von einem von der Selbstverwaltung noch zu verhandelnden Sicherstellungszuschlag abgelöst.

Der Hebammenverband habe sich schweren Herzens dazu entschlossen, dem Angebot der Kassen doch noch zuzustimmen, weil ein Schiedsverfahren die Ausgleichszahlungen für die Hebammen um mehrere Monate verzögert und die finanzielle Lage erheblich verschärft hätte, sagte die Sprecherin des Deutschen Hebammenverbandes, Nina Martin, der "Ärzte Zeitung".

Angebot zunächst abgelehnt

Im Mai hatte der Verband das Angebot der Kassen zunächst abgelehnt. Der Bund freiberuflicher Hebammen Deutschlands (BfHD) hatte das Angebot des GKV-Spitzenverbandes bereits in der vergangenen Woche angenommen. Der Abschluss gilt nun rückwirkend ab Juli.

Die Hebammen beklagen seit Monaten Mehrbelastungen durch eine Erhöhung der Haftpflichtprämien um 20 Prozent auf zuletzt 5091 Euro pro Jahr.

Nach Angaben des DHV profitieren nicht alle geburtshilflich tätigen Hebammen gleichermaßen von dem Kostenausgleich durch die Kassen. Benachteiligt seien Geburtshelferinnen, die nur wenige Positionen abrechnen können, so Martin.

Der Deutsche Hebammenverband kritisiert, dass der ab Juli 2015 vorgesehene Sicherstellungszuschlag nur freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Hebammen zugute kommen soll. Damit bleibe die Schwangeren- und Wochenbettversorgung weiterhin ungesichert. (chb)

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