Vertragsärzte, die Kollegen anstellen, sollten in der Berufshaftpflicht die Verträge anpassen. Das gilt auch dann, wenn die Angestellten bereits versichert sind.
Es gibt immer mehr digitale Gesundheitsangebote. Aber noch sind viele Aspekte wie Datenschutz und Co. nicht wirklich diskutiert. Viele Experten sind skeptisch.