Das Landgericht Lüneburg hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass die Intensitätsmodulierte Strahlentherapie (IMRT) bei der Behandlung von Prostatakarzinomen als medizinisch notwendig anzusehen ist und dass Kosten der Heilbehandlung deshalb von der privaten Krankenversicherung zu erstatten sind.