IMRT-Strahlenbehandlung

PKV muss zahlen

Veröffentlicht:

LÜNEBURG. Das Landgericht Lüneburg hat in einem aktuellen Urteil festgestellt, dass die Intensitätsmodulierte Strahlentherapie (IMRT) bei der Behandlung von Prostatakarzinomen als medizinisch notwendig anzusehen ist und dass Kosten der Heilbehandlung deshalb von der privaten Krankenversicherung zu erstatten sind.

Die IMRT-Bestrahlung sei wesentlich weniger belastend als die konventionelle 3-D-Bestrahlung und "als wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode" anzusehen, die geeignet sei, eine Krankheit zu heilen beziehungsweise zu lindern, heißt es in der Urteilsbegründung. (bü)

Landgericht Lüneburg

Az.: 5 O 179/13

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vorsorge ab 45 Jahren

Darmkrebs-Screening: Einfachere Teilnahme, höhere Akzeptanz

Lesetipps
Fünf farbige Türen, die alle ein Fragezeichen in der Mitte haben, stehen nebeneinander.

© Sawyer0 / stock.adobe.com

Qual der Wahl

Therapie-Entscheidung bei Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa: Welche Türe nehmen?