Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe ist die Beschränkung der Kostenerstattung für eine künstliche Befruchtung auf Ehepaare in der PKV unzulässig.
Für die Anerkennung einer Berufskrankheit und das Auslösen eines Leistungsbezugs müssen betroffene Arbeitnehmer oft dicke Bretter bohren. Ein Jamaika-Bündnis im Bundestag dürfte die rechtliche Baustelle mit Sicherheit meiden.