Bei der Versorgung von Privatpatienten können Zahnärzte nun eine zusätzliche Pauschale abrechnen, um die durch die Coronavirus-Pandemie entstehenden Mehrkosten abzurechnen. Für Ärzte anderer Fachrichtungen gilt das (noch) nicht.
Der Privatärztliche Bundesverband sieht PKV und Beihilfestellen in der Pflicht, die durch die Pandemie bedingte kostenintensivere Betreuung der Patienten adäquat zu vergüten.