Was Privatärzte sonst als Vorteile preisen, wird in der Pandemie zum Nachteil. Die Privaten haben keine Grundlage, um für Verdienstausfälle der Ärzte aufzukommen.
Die allgemeine ärztliche Empfehlung zu sozialen Kontakten führt in einer Reha-Klinik nicht zu einem Versicherungsschutz „rund um die Uhr“. Das urteilt das Bundessozialgericht zu einem Kneipenbesuch.