Kommentar zum Corona-Ausgleich durch die PKV
Privathonorar – Wer Chancen will, muss Risiken tragen
Was Privatärzte sonst als Vorteile preisen, wird in der Pandemie zum Nachteil. Die Privaten haben keine Grundlage, um für Verdienstausfälle der Ärzte aufzukommen.
Veröffentlicht:Die Nachricht wird die niedergelassenen Ärzte nicht freuen: Die privaten Krankenversicherer (PKV) haben nicht vor, den Praxen die Einkommensverluste auszugleichen, die sie durch die Corona-Pandemie erleiden.
Für die Mehrkosten erhalten die Ärzte eine Erstattung über die PKV, vor allem über die Hygienepauschale. Anders sieht es aus bei den Honorarrückgängen durch die geringeren Fallzahlen insbesondere zu Beginn der Pandemie. Da die gesetzlichen Krankenkassen hier über den Schutzschirm einspringen, müsse die PKV es ihnen gleichtun, finden manche Ärzte.
Sie übersehen, dass es sich um zwei komplett verschiedene Systeme handelt. Die Ärzte haben eben kein Vertragsverhältnis zur PKV, sondern zu ihren Patienten. Die Vergütung erhalten sie in Form von Einzelleistungsvergütungen statt Budgets. Was Ärzte sonst als Vorteile preisen, wird hier zum Nachteil. Die Privaten haben keine Grundlage, um für Verdienstausfälle der Ärzte aufzukommen.
Außerdem gehört es zur Freiberuflichkeit, die den niedergelassenen Ärzten zu Recht am Herzen liegt, dass den Chancen auch Risiken gegenüberstehen. Kein Selbstständiger hat Anspruch auf Kompensation sämtlicher Verluste aus der Krise. Bei den Ärzten ist das auch so – zu ihrem Glück nur mit Blick auf die PKV.
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