COVID-19 als Berufskrankheit: Nur eine Zahl?

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Kommentar

COVID-19 als Berufskrankheit: Nur eine Zahl?

Ausreichend geschützt? Darauf kommt es für die Anerkennung von COVID-19 als Berufskrankheit nicht an, wenn Ärzte sich in der Ausübung ihrer Tätigkeit mit dem Corona-Virus infiziert haben.

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Exklusiv Corona-Zwischenbilanz

Bisher 5700 COVID-19-Fälle als Berufskrankheit anerkannt