Wenn Kliniken Privatpatienten präventive PCR-Tests als wahlärztliche Behandlung in Rechnung stellen, müssen die privaten Krankenversicherer diese Leistungen nicht bezahlen. Darauf macht der PKV-Ombudsmann aufmerksam.
Wer das Geld aus einer fälligen Lebens-Police nicht einfach gönnerhaft verprassen will, sollte einige Optionen abwägen, um finanzielle Belastungen zu minimieren. Das gilt gerade für Ärzte.
Mit der Ausweisung als Hochrisikogebiet ist auch eine allgemeine Reisewarnung verbunden. Bei vielen Auslandskrankenpolicen sind Reisen in solche Länder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.