Urlaub im Ausland
Reiseversicherung: Gebiete mit Hochrisiko nicht inkludiert
Mit der Ausweisung als Hochrisikogebiet ist auch eine allgemeine Reisewarnung verbunden. Bei vielen Auslandskrankenpolicen sind Reisen in solche Länder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Veröffentlicht:Köln. Praktisch alle europäischen Länder sind vom Robert Koch-Institut mittlerweile zu Hochrisikogebieten erklärt worden. Wer vollständig geimpft ist und auch nicht mit ungeimpften Kindern reist, muss nach der Rückkehr nicht in Quarantäne. Deshalb verbringen viele Menschen weiterhin den Urlaub im Ausland. Das kann sie allerdings ihren Reiseversicherungsschutz kosten: Denn mit der Ausweisung als Hochrisikogebiet ist auch eine allgemeine Reisewarnung verbunden. So sind zum Beispiel bei Auslandskrankenpolicen der Allianz Direkt, die zum Allianz-Konzern gehört, Reisen in Länder, für die eine Reisewarnung gilt, grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt eben nicht nur für Corona-Infektionen, sondern für sämtliche gesundheitlichen Notfälle. Wer sich von diesen Kunden also beim Skifahren in Südtirol, der Schweiz oder Österreich das Bein bricht, muss die Behandlungskosten selbst zahlen. (kab)