Eine von einem Privatpatienten gewählte Chefarztbehandlung muss nicht zwingend immer auch vom Chefarzt durchgeführt werden. Das hat das Landgericht Flensburg jetzt entschieden.
Eine Novelle der GOÄ ist für die Bundesregierung nicht vom Tisch – allerdings müssten erst die „internen Diskussionen“ in der Ärzteschaft abgeschlossen sein, erklärt das BMG auf eine parlamentarische Anfrage.