Landgericht
Urteil: Chefarztbehandlung geht auch mit Stellvertreter
„Chefarztbehandlung“ ist kein Terminus, der in Stein gemeißelt wäre. Auch hier gilt: Alles eine Sache transparenter Vereinbarung.
„Chefarztbehandlung“ ist kein Terminus, der in Stein gemeißelt wäre. Auch hier gilt: Alles eine Sache transparenter Vereinbarung.
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