Die Analogabrechnung privater Arztleistungen ist gang und gäbe. Die eigene Erfindung von Abrechnungsziffern grenzt jedoch an Betrug. Dann besteht für Patienten auch keine Zahlungspflicht.
22 Prozent des ambulanten Honorarumsatzes entfällt einer aktuellen Auswertung des PKV-Instituts auf Privatpatienten. Zuletzt hatte daraus eine durchschnittliche Praxis rund 82.000 Euro Mehrumsatz.