Landessozialgericht Potsdam
Erfundene GOÄ-Ziffer ist nicht berechnungsfähig
Die Analogabrechnung privater Arztleistungen ist gang und gäbe. Die eigene Erfindung von Abrechnungsziffern grenzt jedoch an Betrug. Dann besteht für Patienten auch keine Zahlungspflicht.








