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Die Duftmarke: BIÖGisierung

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Der Bundesgesundheitsminister hat zugehört. In seinem Sprengel wird Bürokratie künftig kleiner geschrieben. Also, jetzt nicht so im wörtlichen Sinne: BIPAM bleibt BIPAM, soll aber nicht mehr BIPAM heißen, sondern BIÖG.

Ein Buchstabe weniger, wenn auch ein großer, schwächt die bürokratische Anmutung von Akronymen nicht wirklich, setzt aber ein Zeichen, genauer gesagt, eines weniger. Aus dem „Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin“ soll also per Änderungsantrag das „Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit“ werden.

Dafür haben sich laut Änderungsantrag eine sogenannte Fachöffentlichkeit und die Länderkammer gleichermaßen stark gemacht. Sie beweisen damit begriffspolitischen Instinkt. Denn damit wird eine Neuauflage des eher sperrigen und skandalbehafteten Terminus „Bundesgesundheitsamt“ verhindert. Amt! Geht gar nicht. Wie verstaubt klingt das denn?

Der tiefere Grund für den Wechsel von BIPAM zu BIÖG, also der Umcodierung einer Kommunikationskonvention, bevor sie eine werden konnte, verblüfft: Er dient der „Verbesserung der Perzeption in der Fachöffentlichkeit sowie der Öffentlichkeit“, heißt es dazu ganz unbürokratisch.

Der Minister unterscheidet also zwischen Fachöffentlichkeit und Öffentlichkeit, und BIÖG bringt beiden Sphären die ursprüngliche BIPAM-Message wohl näher. Rein perzeptionell gesehen scheint uns die BIÖGisierung des BIPAM somit irgendwie folgerichtig.

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