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Sp(r)itzensport

Doping: Gesetzentwurf zur Kronzeugenregelung vorgelegt

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht will einen „sichtbaren Anreiz“ schaffen, damit Insider Informationen über dopende Sportler, Hintermänner und kriminelle Netzwerke preisgeben.

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Berlin. Die Bundesregierung forciert den Kampf gegen Dopingsünder im Spitzensport. Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) veröffentlichte dazu am Dienstag einen Gesetzentwurf, der eine Kronzeugenregelung in dem seit Dezember 2015 geltenden Anti-Doping-Gesetz vorsieht.

In Anlehnung an Paragraf 31 des Betäubungsmittelgesetzes soll demnach eine „zusätzliche, bereichsspezifische Regelung zur Strafmilderung oder zum Absehen von Strafe bei Aufklärungs- und Präventionshilfe“ eingeführt werden.

„Ganze Sportarten an den Abgrund gebracht“

Insider sollten auf diese Weise dazu ermutigt werden, „mit ihrem Wissen Doping offenzulegen“, betonte Lambrecht. „Wir brauchen diesen sichtbaren Anreiz, um den Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen in diesem abgeschotteten Bereich zu erleichtern.“ Doping habe „ganze Sportarten an den Rand des Abgrunds gebracht“, so die Ministerin.

An der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs waren außer dem Justizressort auch die Bundesministerien für Gesundheit sowie des Inneren beteiligt. Länder und Verbände können nun bis zum 1. März Stellung zu den Gesetzesplänen nehmen. (hom)

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