Highlights 2005
Drama um Zeugin Jehovas
Juli 2005. Unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes stirbt eine 32jährige Frau im Krankenhaus Landau/Isar an den Folgen zu hohen Blutverlustes. Die Zeugin Jehovas habe eine Bluttransfusion abgelehnt, so Oberstaatsanwalt Alfons Obermeier.
Bei der Obduktion seien keine Hinweise auf ein Fremdverschulden gefunden worden. "Die Mediziner haben sich richtig verhalten."
Nach der Geburt war es nach Angaben von Chefarzt Bernd Probach zu Nachblutungen gekommen, die sich nicht stillen ließen. Daraufhin habe der Frau die Gebärmutter entnommen werden müssen.
"Für die Klinikmitarbeiter war es ein Drama, der Mutter nicht helfen zu dürfen", berichtet der Chefarzt.
Juristen stellen klar, dass sich die Mediziner richtig verhalten haben. Denn Ärzte, die Zeugen Jehovas gegen deren Willen Blutkonserven verabreichen, machen sich der vorsätzlichen Körperverletzung schuldig.
Das Recht auf Selbstbestimmung gehöre zu den Grundsätzen der deutschen Verfassung und habe deshalb auch Eingang in die Berufsordnungen der Ärzte gefunden.
Entsprechend habe der Arzt bei der Behandlung des Patienten mit ihm die Menschenwürde, die Persönlichkeit, den Willen und besonders das Recht auf Selbstbestimmung zu achten.