2006 erhielten fast 21 000 Patienten Sterbebegleitung
KÖLN (iss). Jener Teil der Gesundheitsreform, der den Rechtsanspruch auf eine umfassende Sterbebegleitung festschreibt, darf nicht unter dem allgemeinen Reformgerangel leiden und soll zum 1. April in Kraft treten. Das fordert die Deutsche Hospiz Stiftung aus Anlass der Vorstellung ihrer Hospizstatistik. "Diese Entscheidung ist überfällig", so Eugen Brysch, geschäftsführender Vorstand der Stiftung.