Direkt zum Inhaltsbereich

AOK Bayern reklamiert jede zweite Klinikrechnung

MÜNCHEN (sto). Jede zweite geprüfte Krankenhausrechnung im Jahr 2010 war nach Angaben der AOK Bayern fehlerhaft. Die Krankenhäuser müssen daher rund 110 Millionen Euro an die AOK zurückzahlen, teilte die Kasse mit.

Veröffentlicht:

"Diese Summe zeigt, dass Prüfungen notwendig sind und eigentlich noch häufiger durchgeführt werden sollten," erklärte Peter Krase, Ressortdirektor Leistungsmanagement bei der AOK Bayern. Allerdings erschwere eine gesetzlich festgelegte "Strafgebühr" für Krankenkassen dieses Bestreben unnötig.

Denn nach dem Gesetz müssen Kassen, die eine auffällige Krankenhausrechnung beanstanden, eine Aufwandspauschale von 300 Euro an das Krankenhaus zahlen, wenn die Beanstandung nicht zu einer Minderung des Rechnungsbetrages führt.

Andererseits sehe die derzeitige Regelung im Gegenzug keinerlei Sanktionsmöglichkeiten gegenüber den Krankenhäusern vor, kritisierte Krase. "Hier herrscht Ungleichheit der Waffen," sagt der AOK-Vertreter.

"Gerechter wäre es, wenn diese Aufwandspauschale wieder abgeschafft würde oder zumindest auch die Kliniken für falsche Abrechnungen eine Pauschale zahlen müssten", sagt Krase. Grund für die Fehlabrechnungen sei das "schwierige und immer komplizierter werdende System der Fallpauschalen", so die AOK.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesundheitsreform

Schmerzmediziner fürchten die Folgen des Sparkurses in der GKV

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitlinie der Europäischen Gesellschaft für Urologie

Neue Klassifikation von Harnwegsinfektionen räumt mit Missverständnissen auf

Sechs Monate längeres Gesamtüberleben

Daraxonrasib beim Pankreaskarzinom: Besser als die Chemotherapie?

Lesetipps
Ein Säugling liegt auf dem Rücken auf einem Bett. Die Hände der Mutter streichen sachte über den Bauch des Kindes.

© Aurora Aesthetics / Generated with AI / Stock.adobe.com

Funktionelle gastrointestinale Störungen

Säuglingskoliken: Wie viel Schreien ist normal?

Füße mit Lymphödem

© [M]_Dr. P. Marazzi / Science Photo Library

Ödem ist nicht gleich Ödem

Lymphödem versus Lipödem: Tipps für Diagnostik und Therapie