Beitragssatzstabilisierungsgesetz
GKV-Sparpaket: Regierung sieht keine Auswirkungen auf Versorgungsqualität
Das Ausgabenwachstum in der gesetzlichen Krankenversicherung wird durch das Sparpaket der Bundesregierung gebremst. Nachteilige Auswirkungen auf die Versorgung sieht sie dadurch nicht.
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Weniger Honorar – geringere Versorgungsqualität? Die Bundesregierung sieht diesen Zusammenhang nicht.
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Berlin. Die Bundesregierung geht davon aus, dass eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht die Versorgungsqualität verschlechtert. Demnach dürfen Vergütungszuwächse nicht höher ausfallen als der Anstieg der Grundlohnrate.
Das vor der Sommerpause beschlossene GKV-Sparpaket gefährde auch nicht die „Leistungsfähigkeit der Leistungserbringer“, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion.
„Lohnzuwächse und die Berücksichtigung von Kostenzuwächsen bleiben im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Lohnentwicklung weiterhin möglich“, wird zur Begründung ausgeführt. Auch die frühere Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte stets darauf verwiesen, eine einnahmenorientierte Ausgabenpolitik bedeute „keine Nullrunde“.
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Der Sparkurs sei vielmehr „gesamtwirtschaftlich geboten“: „Höhere Beitragssätze steigern die Lohnnebenkosten, schwächen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und führen aufseiten der Versicherten zu sinkenden Nettoeinkommen.“
Zwischen 2010 und 2025 hätten sich die Ausgaben der GKV verdoppelt, wohingegen die beitragspflichtigen Einnahmen nur um das 1,8-Fache gestiegen seien.
Für die konkreten Versorgungseffekte verweist die Bundesregierung auf die Finanzkommission Gesundheit. Danach seien für die Versorgungsqualität vor allem „strukturelle Determinanten prägend, wie etwa die Bindung an evidenzbasierte Leitlinien oder Vorgaben zur Strukturqualität“. Eine Entlastung der Leistungserbringer werde durch eine „konsequente Entbürokratisierung“ erfolgen, verspricht die Regierung.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung beziffert beispielsweise die durchschnittlichen Honorareinbußen durch den Wegfall der extrabudgetären Vergütung bei ambulanten Operationen, Früherkennungsuntersuchungen oder Psychotherapie je Vertragsarzt oder Psychotherapeut im kommenden Jahr auf 3.629 Euro.
Die Mindereinnahmen durch den Wegfall der Vergütungsregelung für TSVG-Fälle wird für Haus- und Kinderärzte im kommenden Jahr auf 2.403 Euro und für Fachärzte auf 29.937 Euro beziffert. Die Streichung der Vergütung für die Erst- und Folgebefüllung der ePA wird nach KBV-Angaben im kommenden Jahr je Vertragsarzt ein Minus von 7.465 Euro nach sich ziehen. (fst)






