Absurde Regresse bringen Ärzte auf

HAMBURG (di). Viele niedergelassene Ärzte in Hamburg erhalten derzeit Regressbescheide. Grund sind angeblich ungerechtfertigte Ausgaben im Bereich des Sprechstundenbedarfs - die KV zweifelt diese Sichtweise der Kassen an.

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Im Notdienst darf eine Spritze verabreicht, eine Tablette aber nicht abgegeben werden: Diese Rechtsauffassung der Krankenkassen hält die KV für realitätsfern.

Im Notdienst darf eine Spritze verabreicht, eine Tablette aber nicht abgegeben werden: Diese Rechtsauffassung der Krankenkassen hält die KV für realitätsfern.

© Foto:Karin Jähnewww.fotolia.del

Was sind "geeignete Darreichungsformen" im Notdienst? Nach Ansicht der Barmer Ersatzkasse Spritzen und Zäpfchen, nicht aber Tabletten. Die KV Hamburg stuft diese Sichtweise als "abenteuerlich" ein. Viele Hamburger Ärzte sehen dies genauso, geben Tabletten im Notdienst über Sprechstundenbedarf ab - und bekommen deshalb Regressbescheide.

Die Körperschaft verspricht ihnen Unterstützung. Besonders die Haltung der Kassen in der Frage der Darreichungsform ist nach KV-Meinung nicht haltbar: "Das zeigt, wie weit die Krankenkassen von der Versorgungsrealität entfernt sind." Mit den Kassen wurde bereits vereinbart, diese Frage in den anstehenden Verhandlungen zu den Arznei- und Heilmittelverträgen 2009 zu präzisieren.

Dass derzeit dennoch viele Hamburger Ärzte Regressbescheide erhalten, hängt auch mit der Organisation zusammen: Regressanträge zum Sprechstundenbedarf werden von den Kassen zentral über die Barmer eingereicht. Diese seit 2006 aufgelaufenen Anträge werden nach KV-Beobachtung derzeit schwerpunktmäßig abgearbeitet und von der Prüfungsstelle den betroffenen Ärzten als Regressbescheid zugestellt. Die KV muss die Prüfstelle zwar gemeinsam mit den Kassen finanzieren, hat aber keine inhaltliche Einflussmöglichkeit. Damit bietet sich aber auch die Chance, für die betroffenen Ärzte Partei zu ergreifen. Sie hat den Niedergelassenen angeboten, sich von der KV beraten zu lassen.

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