Bayerns Hausärzte richten Appell an CSU-Abgeordnete

MÜNCHEN (sto). Der Bayerische Hausärzteverband (BHÄV) hat erneut seine Forderung nach Hausarztverträgen auf der Grundlage der alten Fassung des Paragrafen 73b bekräftigt.

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Nur Hausarztverträge nach Paragraf 73b alt seien "ein wirksames Instrument für den Erhalt der qualifizierten wohnortnahen hausärztlichen Versorgung und für die Lösung der Nachwuchsproblematik", schrieb BHÄV-Vorsitzender Dr. Dieter Geis in einer E-Mail an die CSU-Bundestagsabgeordneten.

Denn die neue Fassung des 73b verlange, dass Mehraufwendungen im Rahmen der Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung immer durch Einsparungen und Effizienzsteigerungen aus den Hausarztverträgen gegenfinanziert sein müssen.

Neufassung des 73b sei durch erwartetes Defizit begründet worden

Diese gesetzliche Forderung verhindere de facto seit Herbst 2010 den Abschluss von struktur- und versorgungspolitisch sinnvollen neuen Hausarztverträgen durch die gesetzlichen Krankenkassen, so Geis.

Die Neufassung des 73b sei seinerzeit durch ein erwartetes Defizit von elf Milliarden Euro begründet worden, erinnert Geis. Inzwischen zeige sich jedoch, dass diese Annahme unrichtig war und die Krankenkassen im Gegenteil in diesem Jahr sogar Überschüsse in Milliardenhöhe ausweisen.

Wettbewerb zwischen den Krankenkassen werde behindert

Zudem behindere der 73b in seiner neuen Fassung den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen.

Die Möglichkeit, durch die HzV die Koordinierungsfunktion des Hausarztes auch außerhalb der bestehenden Strukturen der Selbstverwaltung zu stärken, werde durch den 73b neu "ad absurdum" geführt, erklärte Geis. Daher müsse die neue Fassung des 73b wieder abgeschafft werden.

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