Betriebskrankenkassen sammeln Daten zu Behandlungsfehlern
ESSEN (iss). Die Betriebskrankenkassen (BKK) in Nordrhein-Westfalen wollen sich einen besseren Überblick über tatsächliche oder vermeintliche Behandlungsfehler bei ihren Versicherten verschaffen. Bewährt sich das neu entwickelte System der Datenzusammenführung in diesem Bundesland, könnte es bundesweit ausgedehnt werden.




![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


