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Bundesamt für Soziale Sicherung

Riskante Investments von Krankenkassen: Aufsichtsbehörde warnte frühzeitig

Krankenkassen sind nicht aus heiterem Himmel durch riskante Investments in Bedrängnis geraten: Das Bundesamt für Soziale Sicherung hat 2023 eindringlich vor unsoliden Immobilien-Anlagen gewarnt.

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Das Foto zeigt ein Schild vor dem Eingang des Bundesamts für Soziale Sicherung in Bonn.

Das Bundesamt für Soziale Sicherung in Bonn verweist in seinem Jahresbericht darauf, Krankenkassen seien frühzeitig vor riskanten Immobiliengeschäften gewarnt worden.

© Horst Galuschka / dpa / iStock

Bonn/Berlin. In der Affäre riskanter Finanzanlagen durch Krankenkassen hat das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) klargestellt: Es hat nicht an Warnungen durch die Aufsichtsbehörde gefehlt.

Nach Medienberichten haben insgesamt 28 Krankenkassen Millionenbeträge bei einem Immobilienfinanzierer angelegt. Die vermeintlich sichere Investition in „Betongold“ hat sich inzwischen als riskantes Finanzprodukt herausgestellt – bis zu 96 Prozent der Einlagen gelten offenbar als gefährdet.

Betroffen sein sollen laut „Süddeutscher Zeitung“ die Krankenkassen KKH (47,4 Millionen Euro), Pronova BKK (10 Millionen) und BKK Gildemeister Seidensticker (7,9 Millionen). Bei der Novitas BKK und MKK soll es um jeweils fünf Millionen Euro, bei der IKK Südwest um zwei Millionen Euro gehen. Vergleichbare Investments sollen auch durch die AOK Bremen, Bahn BKK, BKK Pfalz, Siemens BKK und die Viactiv Krankenkasse getätigt worden sein.

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In seinem Jahresbericht für 2025, der am Freitag veröffentlicht worden ist, verweist das BAS auf frühzeitige Warnungen. Angesichts gestiegener Zinssätze und der Situation am Immobilienmarkt habe das Bundesamt im September 2023 in einem Rundschreiben auf die notwendige „Werthaltigkeit der Immobilienbesicherungen“ hingewiesen. Diese sei von „zentraler Bedeutung“.

Sicherheit und Liquidität haben Vorrang

Im Falle von Problemen bei der Zins- und/oder Rückzahlung müsse die Verwertung der Sicherheit „zur vollständigen Befriedigung der Restschuld ausreichen“, mahnte damals die Aufsichtsbehörde. Daran haben sich offenbar nicht alle Kassen gehalten.

Paragraf 80 SGB IV schreibt den Sozialversicherungsträgern eigentlich ein qualifiziertes Anlage- und Risikomanagement vor. Bei Investments haben Sicherheit und ausreichende Liquidität immer Priorität. Ergänzt werden diese Leitplanken durch engmaschige Anlagerichtlinien aus der Feder des BAS.

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Doch bei einer Überprüfung von 24 Krankenkassen im vergangenen Jahr stellte sich heraus, dass sich nicht alle daran gehalten haben. Die Behörde werde daher diese Kontrollen im laufenden Jahr verstärken, heißt es im Bericht.

Außer Krankenkassen haben auch mehrere Kassenärztliche Vereinigungen Mittel ihrer Verwaltungshaushalte bei dem Immobilienfinanzierer angelegt. Davon betroffen sind unter anderem die KV Baden-Württemberg (50 Millionen Euro), die KV Hessen (30 Millionen Euro) und die KV Schleswig-Holstein (16 Millionen Euro). (fst)

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