Bezüge vom Versorgungswerk dürfen besteuert werden
Selbstständige Apotheker müssen ihre Rentenbezüge vom Versorgungswerk versteuern. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist diese nachgelagerte Besteuerung rechtmäßig. Wer Kapitalleistungen erhält, sollte sich die Umstellung auf eine Rente daher überlegen.