Bundesverwaltungsgericht berät Nachtflugverbot

NEU-ISENBURG (bee/dpa). Das Bundesverwaltungsgericht berät ab dem heutigen Dienstag über das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen.

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Dafür haben die Richter zwei Verhandlungstage angesetzt, um die Planfeststellung für Deutschlands wichtigsten Flughafen zu überprüfen.

Die Planfeststellung des Landes Hessen aus dem Jahr 2007 enthält entgegen früherer Absprachen die Zahl von durchschnittlich 150 Flügen zwischen 22 und 6 Uhr, von denen wiederum durchschnittlich 17 in der "Mediationsnacht" zwischen 23.00 und 05.00 Uhr stattfinden dürfen.

Das Urteil wird frühestens im April erwartet.

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