Hausarztverträge

Die Position des Hausärzteverbandes wird gestärkt - die der KVen geschwächt

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Die Krankenkassen müssen bis zum 30. Juni 2009 flächendeckend Hausarztverträge abgeschlossen haben. Dort, wo freie Verbände wie der Hausärzteverband mehr als 50 Prozent der Hausärzte repräsentieren, muss ein Vertrag mit diesem freien Verband abgeschlossen werden.

Diese Neufassung von Paragraf 73 b SGB V, die auf Initiative des Landes Bayern unter dem Druck des dortigen Hausärzteverbandes ins Gesetz gelangte, ist heftig umstritten. Die KBV, die KVen und die Krankenkassen betrachten dies als wettbewerbsfeindlich. In der offiziellen Gesetzesbegründung heißt es nun, die Krankenkassen seien ihrer ausdrücklichen Verpflichtung zum flächendeckenden Angebot hausarztzentrierter Versorgung nicht in ausreichender Zahl nachgekommen. Aus diesem Grund sei es notwendig, den Kassen eine Frist zu setzen und dabei auch den Hausärzteverband einzubeziehen.

Es entsteht eine Kopie des KV-Systems.

Mit dieser Neuregelung werde bezweckt, "das mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz eingeführte eigenständige Verhandlungsmandat der Gemeinschaften von Hausärzten zu stärken". Die Kassen werden verpflichtet, Vertragsverhandlungen in erster Linie mit dem Hausärzteverband aufzunehmen, wenn dieser die Quote von 50 Prozent in einem KV-Bezirk erfüllt.

Mit dieser Quote könne auch eine flächendeckende Versorgung im Rahmen von Hausarztverträgen sichergestellt werden. Die auf fünf Jahre verlängerte Weiterbildung sei Grundlage für die besondere Qualifizierung von Allgemeinärzten für die spezifischen Anforderungen in der hausärztlichen Versorgung. Das rechtfertige die Vorrangstellung des Hausärzteverbandes als Vertragspartner.

Damit ein Vertragsabschluss auch durchgesetzt werden kann, sind die Verträge schiedsamtsfähig. Das ist ein Novum: Damit kopiert der Gesetzgeber kollektivvertragliche Elemente, wie sie für das KV-System charakteristisch sind, erstmals für einen freien Verband. (HL)

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