Bundeswehrstudium
Dienst quittiert – das wird für Ärzte teuer
LEIPZIG. Bundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die Ausbildungskosten zurückerstatten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch. Es wies 15 Klagen ehemaliger Zeitsoldaten ab, die während ihrer Bundeswehrzeit auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolviert hatten. Die meisten ließen sich zu Ärzten ausbilden. Statt nach den geplanten zehn Jahren verließen sie die Bundeswehr schon nach zwei oder drei Jahren. Der Bund forderte daraufhin die Ausbildungskosten zurück – durchweg sechsstellige Beträge.
Die ehemaligen Zeitsoldaten seien zur Rückzahlung verpflichtet, urteilte das Gericht. Die Forderung stelle "einen angemessenen Ausgleich für die berechtigten, jedoch enttäuschten Erwartungen des Bundes dar, dass ihm der Soldat die auf Kosten des Bundes erworbenen Spezialkenntnisse und Fähigkeiten bis zum Ende der Verpflichtungszeit zur Verfügung stellen wird", hieß es. Lediglich Zinsen dürfe der Bund nicht verlangen. Zudem müssten geleistete Dienste angerechnet werden. (dpa)