Dignitas will gegen Ärztekammern klagen

Der Ärztetag in Kiel hatte es beschlossen: Ärzte dürfen nicht beim Suizid helfen. Nun sind die Kammern an der Reihe, die Neuregelung umsetzen. Doch es gibt Gegenwind: Der Sterbehilfeverein Dignitas will notfalls gegen die Kammern klagen.

Veröffentlicht:
Dignitas in Hannover: Klagen die Ärztekammern angedroht.

Dignitas in Hannover: Klagen die Ärztekammern angedroht.

© dpa

HANNOVER (cben). Die Sterbehilfeorganisation "Dignitas" will Klage erheben, falls die Landesärztekammern das Verbot der aktiven indirekten Sterbehilfe, also der Beihilfe zum Suizid, in die Berufsordnungen übernehmen.

Das sagte Dieter Graefe, Anwalt des deutschen Ablegers von Dignitas in Hannover, der "Ärzte Zeitung". Am Freitag wollen die Spitzen der Organisation das Thema in Berlin beraten.

Auf dem letzten Ärztetag in Kiel hatten die Delegierten sich nach intensiven Diskussionen für eine Neuformulierung des Paragrafen 16 der Muster-Berufsordnung ausgesprochen.

Darin heißt es jetzt deutlicher als zuvor: "Ärztinnen und Ärzte haben Sterbende unter Wahrung ihrer Würde und unter Achtung ihres Willens beizustehen. Es ist ihnen verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten."

Jetzt können die Landesärztekammern die Formulierung in ihre Berufsordnungen übernehmen.

Dignitas: Suizid ist nicht strafbar, also Beihilfe auch nicht

"Wenn die Formulierung tatsächliche übernommen werden, werden wir klagen", so Graefe. Nach seiner Auffassung kann nur Beihilfe zu einer Straftat verboten werden.

"Weil aber der Suizid in Deutschland keine Straftat ist, kann auch die Beihilfe nicht strafbar sein", sagte der Anwalt. Die Bundesgesetzgebung erlaube die Beihilfe zum Suizid.

Notfalls bis zum Bundesverwaltungsgericht

Man dürfe nun Ärzte nicht verbieten, was jedermann erlaubt sei, auch nicht dadurch, dass man es in die Berufsordnung schreibe, so Graefe. Die Bundesgesetze stünden über der Berufsordnung.

Der Anwalt will im Zweifel den Weg vor ein Verwaltungsgericht wählen und klären lassen, "ob für Ärzte unter Umständen ein Rechtsanspruch darauf besteht, dass im Vorfeld einer Beihilfe zum Suizid die eventuelle Unzulässigkeit geklärt wird."

Da dies nur ein Kläger mit Rechtsschutzinteresse tun kann, soll der ehemalige Vize von Dignitas Deutschland, der Urologe Dr. Uwe- Christian Arnold, die Klage führen.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Es geht um den Schutz des Lebens

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Praktische Tipps

Beratungsfall Patientenverfügung – worauf es ankommt

Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vergleich der Kreise

Wo sich besonders wenige Senioren gegen Pneumokokken impfen lassen

„Sprechende Medizin“ beim Bayerischen Rundfunk

Hausarzt Schelling klärt im Radio über wichtige Gesundheitsthemen auf

Cochrane Review zu Ginkgo biloba

Ginkgo biloba: Kein Nutzen bei MCI, geringe Effekte auf Demenz

Lesetipps
Menschen im Park machen Qigong-Übungen

© zinkevych / Stock.adobe.com

Nutzen durch randomisierte Studie belegt

Qigong-Übungen senken erhöhten Blutdruck

Tablette, auf der GLP-1 steht

© THIBNH / Generated with AI / Stock.adobe.com

Neuer GLP-1-Rezeptoragonist

Orforglipron: Bekommt Semaglutid jetzt Konkurrenz?