Kommentar

Es geht um den Schutz des Lebens

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:

Die Sterbehilfeorganisation "Dignitas" will den Beschluss des Ärztetages in Kiel gegen den assistierten Suizid über ein ärztliches Mitglied der Organisation vor den Kadi bringen.

"Es ist ihnen (den Ärzten) verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten", heißt es jetzt in der neu formulierten (Muster)berufsordnung. Dignitas argumentiert, was ein Bundesgesetz zulasse, könne eine Berufsordnung nicht verbieten.

Doch die Argumentation hinkt. Wer sich für den Arztberuf entscheidet, mutet seinem Gewissen mehr zu als andere. Er muss es nun auch verantwortungsvoller einsetzen. Das ist kein Dünkel, sondern die berechtigte Erwartung seiner Patienten. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass der, der ihr Leben schützt, es im Zweifel nicht beendet.

Vor der Gefahr, das Leiden eines Patienten zu beenden, weil man es selbst nicht mehr erträgt, sind auch verantwortungsvolle Ärzte nicht gefeit. Deshalb ist der Kieler Beschluss richtig. Aber: Der Medizinbetrieb muss selbstkritischer werden. Denn wenn Kranke mehr Angst vor dem (Weiter-)Leben haben als vor dem Sterben, dann zeigt das: Die Palliativversorgung ist längst noch nicht da, wo sie sein müsste.

Lesen Sie dazu auch den Bericht: Dignitas will gegen Ärztekammern klagen

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 11.07.201117:39 Uhr

Dignitas-Dogma?

Ich hätte mir eine achtsame, behutsame, individualisierte und weniger apodiktische Neuformulierung des Paragrafen 16 der Musterberufsordnung (MBO) beim diesjährigen Ärztetag in Kiel gewünscht. Denn die moralisch-ethisch begründete Meinungsvielfalt aller Ärztinnen und Ärzte, die im übrigen auch als Privatpersonen denken, fühlen, wollen und handeln dürfen, würde damit den Dogmatismus a la Dignitas ad absurdum führen.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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