Entscheidungen mit Blick auf das Eigeninteresse
Der GBA in seiner gegenwärtigen Konstruktion besteht aus einem Plenum aller Beteiligten und fünf weiteren Beschlußgremien, zum Teil in dreiseitiger Besetzung. Beschickt werden die Beschlußgremien von den GKV-Spitzenverbänden, der KBV, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Deren Funktionäre haben das Sagen.