Erwartungen auf mehr Einsparungen gedämpft
BERLIN (dpa/HL). Zum 1. November haben die Spitzenverbände der Krankenkassen für weitere 130 Wirkstoffe die Preisgrenzen festgelegt, bei deren Unterschreiten eine Zuzahlungsbefreiung der Patienten möglich ist. Grundlage dafür ist das Arzneimittel-Spargesetz.