"Es gibt keinen, den man richtig packen kann"
BERLIN. Vor nicht einmal drei Jahren wurde mit der letzten großen Gesundheitsreform die Nutzenbewertung von Arzneimitteln eingeführt. Seit zwei Jahren arbeitet daran das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen - mit Bewertungen, die umstritten sind. Nun will der Gesetzgeber auch die ökonomischen Aspekte in die Nutzenbewertung einfließen lassen mit dem Ziel, daß die Kassen Höchstbeträge für innovative Arzneimittel festlegen können. Die Gesellschaft will wissen, welchen Nutzen sie von Innovationen hat; dies darzulegen, stimmt die Industrie zu. Entscheidend kommt es für die Hersteller dabei auf ein faires Verfahren an.




