Psychisch krank im Job

Fragiler Konsens

Psychische Gesundheit: Der Konsens einer Erklärung von DGB, Arbeitgebern und Regierung reicht nicht weit.

Veröffentlicht:

BERLIN. Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Arbeitgeberverbände und Bundesarbeitsministerium haben in einer Erklärung ein "gemeinsames Grundverständnis mit psychischer Belastung in der Arbeitswelt" formuliert.

Doch der Konsens ist wachsweich, bei konkreten Forderungen liegt man über Kreuz. So erklärt das Ministerium, es halte die Rechtsgrundlagen im Arbeitsschutz "grundsätzlich für ausreichend".

Der DGB dagegen fordert eine "Anti-Stress-Verordnung", um Regelungslücken bei psychischer Belastung im Job zu schließen. Die Arbeitgeberverbände wiederum sehen keinen Bedarf für eine solche Verordnung.

Einig sind sich die Sozialpartner hingegen bei Forderungen gegenüber anderen: GKV, Rentenversicherung und Gesetzliche Unfallversicherung sollten bei der Prävention enger untereinander sowie mit Unternehmen kooperieren.

"Angestrebt" werden müsse eine bedarfsgerechte ambulante psychotherapeutische Versorgung, die Behandlungen "ohne längere Wartezeit" gewährleistet.

Niedrigschwellige Hilfsangebote gefordert

Die Instrumente des gesetzlichen Arbeitsschutzes sowie die freiwillige betriebliche Gesundheitsförderung seien Kernelemente, um psychische Belastung bei Beschäftigten frühzeitig zu erkennen und gesundheitliche Risiken zu minimieren.

"Wünschenswert" sei es, wenn bei der Gefährdungsbeurteilung Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingebunden würden.

Die Sozialpartner betonen, dass ein Engagement der Betriebe allein nicht ausreiche. "Niedrigschwellige" Hilfsangebote, Familien-, Schulden- und Sozialberatung werden als Beispiele genannt. Für den DGB erklärte Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach, die Erklärung sei "Handlungsauftrag und kein Ruhekissen".

Nötig seien neben der Anti-Stress-Verordnung auch bessere Mitbestimmungsrechte "für klare gesetzliche Regeln im Kampf gegen psychische Belastungen am Arbeitsplatz". Doch sei es ein Fortschritt, dass Arbeitgeber anerkannt hätten, "dass psychische Erkrankungen keine Privatsache sind".

Psychische Erkrankungen sind Grund für inzwischen 13 Prozent der Arbeitsunfähigkeitstage. Außerdem ist diese Erkrankungsgruppe mittlerweile die häufigste Ursache für eine Frühverrentung.

Die volkswirtschaftlichen Folgekosten von psychischen Erkrankungen sind vom Statistischen Bundesamt auf knapp 29 Milliarden Euro im Jahr taxiert worden. (fst)

Ihr Newsletter zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie können Ärztinnen und Ärzte unter Druck die richtigen Entscheidungen treffen, Dr. Burda?

Deutsche Herzstiftung

Herzbericht 2025: Impfen schützt das Herz!

Lesetipps
Schild eines Hautarztes mit den Öffnungszeiten.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

Dermatologische Komplikationen

Was tun, wenn beim Diabetes die Haut Ärger macht?

Eine Krankenpfleger analysiert das gerade aufgenommene Röntgenbild eines älteren Patienten auf einem Computermonitor.

© izusek / Getty Images / iStock

Unterschiedliche DXA-Scores wichtig

Osteoporose bei Männern: Tipps zur Diagnostik und Therapie

Äpfel und eine Flasche Apfelessig

© Sea Wave / stock.adobe.com

Kasuistik

Apfelessig-Diät verursachte Leberschädigung